Zum Inhalt springenZur Suche springen

Finanzierung

Stipendien und Zuschüsse

Zur Finanzierung des Japanaufenthaltes können sich Studierende um verschiedene Stipendien bemühen. Die Bewerbungsfristen für ein Japanstipendium betragen in der Regel etwa ein Jahr. Setzen Sie sich aus diesem Grunde frühzeitig mit dem Lehrpersonal in Verbindung.
In unserem Fach findet regelmäßig eine Informationsveranstaltung zu Japanstipendien statt. Bitte achten Sie auf entsprechende Ankündigungen! Achten Sie bitte auch auf Aushänge anderer stipendiengebender Institutionen (am „schwarzen Brett“) und auf entsprechende Hinweise im Institutsblog.

Außerdem berät auch das International Office zu Auslandsaufenthalten und Stipendien.

JASSO
Es ist möglich, dass nach Antritt eines Studienaufenthaltes an einer Partneruniversität finanzielle Zuschüsse gewährt werden. So besteht z.B. die Möglichkeit einer monatlichen Unterstützung und Reisekostenerstattung durch die Japan Student Service Organization (JASSO, 日本学生支援機構) seitens der japanischen Partneruniversität. Man kann sich für diese Zuschüsse allerdings nicht direkt bewerben, sondern wird von der Partneruniversität für den Platz vorgeschlagen. Ob Sie eine solche Förderung erhalten werden, ist bei der Entscheidung für den Japan-Aufenthalt nicht absehbar, weswegen Sie dies nicht fest in die Finanzierung des Auslandsstudium mit einplanen können.

DAAD
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt zweimal pro Jahr (Bewerbung jeweils bis Ende September und Ende März) Forschungsstipendien für einen einjährigen Aufenthalt an einer japanischen Universität. Es sei an dieser Stelle allerdings darauf hingewiesen, dass die Nachfrage dieser Stipendien weitaus größer als das Stipendien-Angebot ist. Eine sehr gute Bewerbung ist daher notwendig. Auf der Homepage des DAAD finden Sie alle für Ihre Bewerbung erforderlichen Informationen. Darüber hinaus können Sie sich über die Suchmaschine des DAAD auch über die weiteren Angebote für einen Japanaufenthalt informieren. Eine Aufstellung der notwendigen Bewerbungsunterlagen erhalten Sie beim jeweiligen Stipendiengeber.

Auslandsstipendien der HHU
Die HHU bietet eine Reihe von Mobility Grants für Studierende die nachgewiesen ehrenamtlich engagiert sind, besonders gute Studienleistung aufweisen oder einen Platz an einer japanischer Partneruniversität haben.
Gefördert werden können Studienaufenthalte oder Forschungsaufenthalte (zum Anfertigen der Abschlussarbeit) von maximal fünf Monaten, Auslandspraktika (nicht-EU) von sechs Wochen bis fünf Monaten, Sprachkurs-Aufenthalte von drei Wochen bis fünf Monaten und Summer Schools (bis sechs Wochen). Weitere Informationen finden Sie auf den des International Office.

Tipps für eine erfolgreiche Stipendienbewerbung

Für die Zusammenstellung des Bewerbungsmateriales sollten Sie etwa ein Semester einplanen. Machen Sie sich einen Zeitplan, um Fristen nicht zu versäumen! Bedenken Sie, dass Sie eines (oder teilweise sogar mehrere) Gutachten benötigen, die nicht kurzfristig angefertigt werden können. Versuchen Sie, mit den erfolgreichen Bewerbern und Bewerberinnen höherer Semester Kontakt aufzunehmen. Nutzen Sie die Erfahrungen der Stipendiaten bei ihrer Bewerbung und bei ihrem anschließenden Japanaufenthalt.

Für eine erfolgreiche Bewerbung (nicht nur beim DAAD) sind notwendig:

  • mindestens mit „gut“ benotete Leistungen (in Sprachkursen, Themenmodulen, etc.)
  • positive Gutachten (von Universitätsprofessoren bzw. Universitätsprofessorinnen; bitte möglichst frühzeitig ankündigen!)
  • ein plausibler Zeitplan
  • ein gutes Gesamtkonzept für Ihr Forschungsvorhaben in Japan
  • begründete Auswahl der Gastuniversität
     

Erasmus

Der Erasmus-Aufenthalt (bei uns an der Universität Ca’ Foscari in Venedig oder an der Universität Gent möglich) wird mit einem monatlichen Stipendium zwischen 150 und 250 Euro gefördert. Allgemeine Fragen zu Ihrem Erasmus-Aufenthalt beantwortet das International Office.
 

Auslandsbafög

Wenn man im Ausland studiert, dann ist man wie auch hierzulande unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Bafög zu erhalten. Bekommt man hier in Deutschland bereits Bafög, so ist das Auslandsbafög beinahe schon sicher. Aber auch wenn man in Deutschland kein Bafög erhält, kann es sein, dass man trotzdem Auslandsbafög bekommt, da der Grundbedarf anders errechnet wird. Eine Bewerbung lohnt sich also in jedem Fall!



  • Für Japan gibt es den höchsten Bafög-Satz aller asiatischer Länder
  • Leistungen: Aktuell 149 Euro (Stand 2.7.2014) Euro Auslandszuschlag auf errechneten Grundbedarf; Krankenversicherungszuschläge; Zuschuss für Hin- und Rückflug; Zuschuss für Studiengebühren an der japanischen Universität (sofern es sich nicht um eine Partneruniversität der HHU handelt)

Seit dem 1. Januar 2012 ist das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim für das Auslandsbafög für Japan zuständig. Hier findet man eine Auswahl der Formulare, die benötigt werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung

  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Deutsche Staatsbürgerschaft (Ist dies nicht der Fall, so wird zur Rücksprache mit dem Bafög-Amt geraten)
  • Der/ die Studierende muss innerhalb der vorgeschriebenen Förderungshöchstdauer des Bafögs liegen (BA-Studiengang 6 Semester, MA-Studiengang 4 Semester)
  • Der/ die Studierende muss schon mindestens ein Jahr studiert haben und Fachkenntnisse in seiner Fachrichtung vorweisen können
  • Der Auslandsaufenthalt muss im Rahmen des Studiums in Deutschland stattfinden und Kurse aus dem Ausland zumindest teilweise anrechenbar sein (damit nicht zu viel Zeit im Studium verloren wird)
  • Auslandsaufenthalt von mindestens 6 Monaten/ einem Semester
  • Einrichtung im Ausland muss vergleichbar sein mit einer Höheren Fachhochschule, Akademie oder Hochschule innerhalb Deutschlands (alle Partneruniversitäten erfüllen diese Voraussetzung)

Allgemeine Tipps und Links zu Formularen
Antragstellung am besten 6 Monate vor dem Beginn des Auslandsaufenthalts.
 Falls dies nicht möglich ist, so schnell wie möglich zur Fristwahrung einen formlosen Antrag ausfüllen und einschicken. Außerdem wird eine Checkliste angeboten, aus der ersichtlich wird, ob man auch alles Erforderliche ausgefüllt hat.

Postanschrift des zuständigen Studentenwerks:

Studentenwerk Tübingen-Hohenheim

Amt für Ausbildungsförderung

Wilhelmstrasse 15

72074 Tübingen

Verantwortlichkeit: